Oliver Braun hat am 01.06.2018 die Zertifizierungsprüfung als „Datenschutzbeauftragter (TÜV) unter Einbeziehung der EU-DSGVO” des PersCert TÜV Rheinland erfolgreich absolviert.
Voraussetzung war die erfolgreiche Teilnahme an der von der Zertifizierungsstelle anerkannten Qualifizierung „Datenschutzbeauftragter (TÜV)“ unter Einbeziehung der EU-DSGVO der TÜV Rheinland Akademie. Die Zulassung zur Prüfung erfolgte bei einer Mindestanwesenheit von 80% der 40 Unterrichtseinheiten.
Die Prüfung selber erfolgte als schriftliche Prüfung (Multiple Choice und offene Fragen). In der Prüfung wiesen die Teilnehmer Kenntnisse in folgenden Bereichen nach:
- Datenschutz
- Organisation von Datenschutz und Datensicherheit im Unternehmen
- Die operativen Aufgaben des Datenschutzbeauftragten
Der TÜV Rheinland schreibt: „Datenschutzbeauftragte (TÜV)“ verfügen über gesicherte Kenntnisse im Sinne des Art. 37 Abs. 5 EU-Datenschutz-Grundverordnung. Sie kennen die rechtlichen Vorgaben zum Thema Datenschutz (z. B. EU-DSGVO, DS-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU), die Rechte und Pflichten des Datenschutzbeauftragten sowie die Bestandteile eines effizienten Datenschutzmanagementsystems. Sie sind in der Lage, in Grundzügen ein solches System zu implementieren und zu betreuen.